Inobhutnahme
Wir haben für viele Jugendämter die Aufgabe übernommen, Kinder und Jugendliche dann zu betreuen, wenn Familien sich in akuten Krisen befinden und ihre Kinder nicht mehr selbst betreuen können. Die Kinder und Jugendlichen, deren Wohl in der aktuellen Situation in ihren Familien nicht mehr gewährleistet ist, sind zwischen 0 und 17 Jahre alt.
Manchmal bitten die jungen Menschen auch selbst um Hilfe.
Im Zusammenwirken mit den Jugendämtern nehmen wir den Schutzauftrag nach § 8a Abs.1 u. 2 SGB VIII in entsprechender Weise wahr. Die Inobhutnahme basiert auf den beschriebenen rechtlichen Grundlagen, richtet sich nach den Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes, dem Konzept der Ev. Jugendhilfe.
Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen erfolgt in speziell für diese Aufgaben genehmigten Wohngruppen, Erziehungsstellen, Familienwohngruppen und Bereitschaftspflegefamilien in Unterfranken. Die Unterbringung ist kurzfristig und vorübergehend, in der Regel maximal 6 Wochen. Ziel ist die sofortige Hilfe im Sinn einer Krisenintervention. Den Kindern und Jugendlichen bieten wir einen sicheren Ort, um die Situation bestmöglich zu beruhigen und zu stabilisieren. Es ist ein Ort des Schutzes und der Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Alle Gruppen und Familien sind ausführlich geschult und intensiv auf die Aufgabe vorbereitet.
Sowohl den Kindern und Jugendlichen, wie auch den Familien stehen erfahrene Fachdienstmitarbeiter*innen (Psychologen*innen, Pädagogen*innen) vor Ort zur Verfügung.
Erreichbarkeit/Aufnahme:
Die Inobhutnahmestelle ist für die Jugendämter, die Eltern, die Polizei und für Beratungsstellen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar und kann, wenn keine Ausschlusskriterien vorliegen, jederzeit Kinder und Jugendliche aufnehmen.